Aufbau der Qualifikationsmodule

Abschluss zur / zum Transaktionsanalytischen Berater*in

 

Voraussetzungen:

 

  •          Bescheinigung über den Nachweis des Grundlagenwissens
            (101 – Kurs oder Aquivalent)
  •          außerordentliche Mitgliedschaft in der DGTA
             (spätestens im 2. Jahr)
  •          Teilnahme an einer mindestens 3-jährigen Weiterbildungsgruppe, in der die Grundlagen,
             Modelle und Konzepte der TA in vertiefter Form vermittelt und erarbeitet wurden.

 

Folgende Stunden sind insgesamt zu erbringen:

 

Die Weiterbildung ist mindestens 3 jährig und

berufsbegleitend

Unterrichtsstunden

 

 

 

 

in 60 Min gerechnet

in 45 Min. gerechnet

Selbsterfahrung

50

66,6

Theoretische WB

und Methoden

 

230

 

306,7

Lehrsupervision

30

40

Intervision

25

33,3

Praxisstunden

120

160

 

         gesamt:

 

455

 

660,6

 

Es gelten zwei Möglichkeiten der Beratung als Praxisstunden:

 

  • Beratung und Anwendung der Transaktionaanalyse im beruflichen Alltag und als ergänzende Beratung
    in psychosozialen und sozio-edukativen Berufen, sowie in allen sozialen, psychologischen, medizinischen, juristíschen und wirtschaftlichen Tätigkeiten oder
  • Beratung als Haupttätigkeit in privaten Praxen, Beratungszentren, in Freiwilligen-, in gewinnorientierten wie auch Non-Profit-Organisationen etc.

 

 

 

Anforderungen für den Erwerb des Zertifikats TA – Berater*in:

 

  •          je 10 Supervisionen und Intervisionen schriftlich dokumentiert

 

schriftliche Hausarbeit:

 

  •          die professionelle Selbstdarstellung
  •          die persönlichen Lernerfahrungen im Rahmen der TA – Weiterbildung  
  •          eine Dokumentation eines  Beratungsprozesses in drei Teilen:

  Situationsanalyse

  Interventionen und Prozessverlauf mit Transaktionsanalyse

  Auswertung unter Anwendung von TA – Modellen u.a.

(max. 20 Seiten)

 

Präsentation in einem Kolloquium

in einer Weiterbildungsgruppe mit fortgeschrittenen Teilnehmer*innen.