Aufbau der Qualifikationsmodule
Abschluss zur / zum Transaktionsanalytischen Berater*in
Voraussetzungen:
- Bescheinigung über den Nachweis des Grundlagenwissens
(101 – Kurs oder Aquivalent) - außerordentliche Mitgliedschaft in der DGTA
(spätestens im 2. Jahr) - Teilnahme an einer mindestens 3-jährigen Weiterbildungsgruppe, in der die Grundlagen,
Modelle und Konzepte der TA in vertiefter Form vermittelt und erarbeitet wurden.
Folgende Stunden sind insgesamt zu erbringen:
Die Weiterbildung ist mindestens 3 jährig und berufsbegleitend |
Unterrichtsstunden
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in 60 Min gerechnet |
in 45 Min. gerechnet |
Selbsterfahrung |
50 |
66,6 |
Theoretische WB und Methoden |
230 |
306,7 |
Lehrsupervision |
30 |
40 |
Intervision |
25 |
33,3 |
Praxisstunden |
120 |
160 |
gesamt: |
455 |
660,6 |
Es gelten zwei Möglichkeiten der Beratung als Praxisstunden:
- Beratung und Anwendung der Transaktionaanalyse im beruflichen Alltag und als ergänzende Beratung
in psychosozialen und sozio-edukativen Berufen, sowie in allen sozialen, psychologischen, medizinischen, juristíschen und wirtschaftlichen Tätigkeiten oder - Beratung als Haupttätigkeit in privaten Praxen, Beratungszentren, in Freiwilligen-, in gewinnorientierten wie auch Non-Profit-Organisationen etc.
Anforderungen für den Erwerb des Zertifikats TA – Berater*in:
- je 10 Supervisionen und Intervisionen schriftlich dokumentiert
schriftliche Hausarbeit:
- die professionelle Selbstdarstellung
- die persönlichen Lernerfahrungen im Rahmen der TA – Weiterbildung
- eine Dokumentation eines Beratungsprozesses in drei Teilen:
Situationsanalyse
Interventionen und Prozessverlauf mit Transaktionsanalyse
Auswertung unter Anwendung von TA – Modellen u.a.
(max. 20 Seiten)
Präsentation in einem Kolloquium
in einer Weiterbildungsgruppe mit fortgeschrittenen Teilnehmer*innen.